Ansprechpartner für Kinder und Eltern in Notlagen

Prävention bei Gewalt- und Sexualdelikten

Die in letzter Zeit bekannt gewordenen Verdachtsfälle des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Internaten und Heimschulen erschüttern uns alle. Zu Recht setzen Eltern und Öffentlichkeit ein großes Vertrauen in den Schutzraum Schule.
Die Lechbrucker Schule ist sich dieser besonders wichtigen Verantwortung bewusst und bietet Betroffenen jederzeit Hilfe und Beratung an.

Mögliche Ansprechpartner an der Grundschule Lechbruck am See bei Gewalt- und Sexualdelikten:

jeder Lehrer / jede Lehrerin Ihres Vertrauens, die an der Grundschule Lechbruck am See unterrichten:

  • Müller Agatha, Rin
  • Michaela Kehle, Lin
  • Lang Katrin, Lin
  • Claudia Henrich-Eck, Pfarrerin (ev.)
  • Kienle Joachim, Dipl.-Rel.-Päd.
  • Schneider Hans-Ulrich, Pfarrer (kath.)
  • Johanna Schuster, WG-Lin
  • Beratungslehrer: Herr Stefan Bondorf, Tel. 08362 50743-148 Do 10.25 Uhr - 11.10 Uhr
  • Staatl. Schulpsychologin: Frau Daniela Kling, Tel. 08342 9830-704
  • Polizei Füssen: Tel. 08362 9123-0
  • Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung:
    bke-Onlineberatung (www.bke-beratung.de/User/)

Weitere mögliche Ansprechpartner für Kinder und Eltern in Notlagen:

  • Staatl. Schulberatungsstelle: Tel. 0821-50916
    sbschw@as-netz.de
    www.schulberatung-schwaben.de
  • Notrufstelle für Opfer sexueller Gewalt – Kaufbeuren-Ostallgäu, Tel. 08341-9080313
    notrufstelle.kaufbeuren@skf-augsburg.de
  • Jugendamt Kaufbeuren, Sozialdienst: Werner Maurer Tel. 08341-437371
  • Jugendamt Ostallgäu, Herr Czock Tel. 08342-911291
  • Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Kaufbeuren Tel. 08341-62663
    DKSB-Kaufbeuren@web.de
  • „Die Nummer gegen Kummer“ Kinder- und Jugendtelefon Tel. 0800-111 0 333
  • „Die Nummer gegen Kummer“ Elterntelefon Tel. 0800-111 0 5509
  • Krisendienst für psychiatrische Notfälle 0800-6553000

Der Übertritt in andere Schulen

Der Bayerische Staatsminister
für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig Spaenle, MdL
Mai 2009

Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen,

ich möchte Sie im Folgenden über das von der Staatsregierung beschlossene, für Ihr Kind im kommenden Schuljahr geltende, weiterentwickelte Übertrittsverfahren informieren.

Die Schaffung klarer und einfacher Übertrittsregelungen, die Stärkung der Elternverantwortung, die Reduzierung des von Kindern und Eltern empfundenen Leistungsdrucks,eine verstärkte individuelle Förderung in den Jahrgangsstufen 4, 5 und 6 und der Ausbau der Beratung und Begleitung von Eltern und Kindern zur Verbesserung der Qualität der Schullaufbahnentscheidung waren die Leitziele und bestimmenden Grundsätze für die Neuregelung.

Die Übertrittsmodalitäten im Einzelnen:
Maßgeblich für den Übertritt an Gymnasium oder Realschule sind die Noten in Deutsch (D), Mathematik (M) sowie Heimat- und Sachunterricht (HSU), die Leistungen im Probeunterricht und der Elternwille.

  • Bis zur Durchschnittsnote 2,33 in D/M/HSU erfolgt im Übertrittszeugnis eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium, bis 2,66 für die Realschule, in allen anderen Fällen für die Hauptschule.
  • Kinder, die für die gewünschte Schulart keine Empfehlung erhalten haben, können - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht dieser weiterführenden Schule teilnehmen.
    Der Probeunterricht bei der aufnehmenden Schulart in D und M ist bestanden, wenn in einem Fach (D oder M) mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
  • Letztverantwortliche Elternentscheidung:
    Ab 2009/2010 können die Eltern ihr Kind bis zu einer Notengrenze von jeweils 4 in D und M im Probeunterricht eigenverantwortlich auf die vorgesehene Schulart schicken.

Die gesamte Übertrittsphase wird durch eine umfassende Beratung der Familien und Kinder begleitet, Maßnahmen der individuellen Förderung sollen in den Jahrgangsstufen 4, 5 und 6 ausgebaut werden. Durch die Einführung von Richtzahlen für Probearbeiten,die vorherige Bekanntgabe von Prüfungsterminen und die Ausweisung von Lernphasen ohne Probearbeiten für das jeweilige Fach wird der Leistungsdruck in der 4. Klasse reduziert. Über die Details werden Sie in den Informationsveranstaltungen der 3. und 4. Klasse informiert, außerdem stehen die Klassenlehrkraft, die Schulleitung und ggf. weitere Lehrkräfte gerne beratend zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailwww.km.bayern.de.

Über die Übertrittsphase hinaus stellt die hohe Durchlässigkeit im bayerischen Schulwesen sicher, dass eine einmal getroffene Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig ist. Das bayerische Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen, kein schulischer Abschluss ist ohne Anschlussmöglichkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ludwig Spaenle
Telefon: 089 2186 2459 e-mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailludwig.spaenle@stmuk.bayern.de
Salvatorstraße 2 · 80333 München
Telefax: 089 2186 2809 Internet: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.stmuk.bayern.de
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